So funktioniert das Meldeverfahren

Wer in einem Album von BilderRegen ein Foto oder Video sieht, das nicht dorthin gehört, kann es melden. Hier steht, was danach passiert, wer entscheidet, welche Fristen gelten und wer was erfährt. Die Beschreibung richtet sich an Gäste, Album-Admins, hochladende Personen und Behörden.

Stand: 26.10.2026 · Kontakt für Behörden: info@bilderregen.de

Ablauf

Ablauf des MeldeverfahrensEine Meldung wird abgeschickt und muss innerhalb von 24 Stunden per E-Mail bestätigt werden; sonst verfällt sie. Meldungen von angemeldeten Mitgliedern des Albums, vom Album-Admin und bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern gelten sofort. Mit dem Eingang wird der Inhalt verborgen und nach dem Grund eingeordnet. Persönlich: Der Album-Admin entscheidet innerhalb von 7 Tage (Erinnerung nach 5 Tagen) über Löschen oder Freigeben; ist die Frist abgelaufen, entscheidet der Betreiber. Gegen eine Freigabe ist 14 Tage lang Widerspruch möglich, dann entscheidet der Betreiber. Schwerwiegend: Der Betreiber wird sofort informiert; freigeben kann nur der Betreiber. Verdacht auf Missbrauch von Kindern: sofort verborgen, nur der Betreiber entscheidet, gegebenenfalls mit einer Behörde. Der Betreiber kann jede Entscheidung überstimmen. Wird das Album mit offenem schwerwiegendem Vorgang gelöscht, kommt das Original in die Beweissicherung und der Vorgang geht an den Betreiber.sofort ohne Bestätigung: Mitglieder, Kinder-Verdacht, Album-AdminFrist abgelaufenWiderspruchMeldenGrund und E-MailE-Mail bestätigeninnerhalb von 24 StundenInhalt verborgenEingangsbestätigungEinordnungnach dem Grundnicht bestätigt:Meldung verfälltAlbum gelöscht (Vorgang offen)persönlich: Vorgang endet mit dem Albumschwerwiegend: Original in die Beweissicherung,Vorgang geht an den BetreiberpersönlichAlbum-Admin prüft, 7 TageErinnerung nach 5 Tagenschwerwiegendsofort an den BetreiberFreigabe nur mit BetreiberVerdacht aufMissbrauch von Kindernsofort, nur BetreiberAlbum-Admin entscheidetlöschen oder freigebenBetreiber entscheidetkann jede Entscheidung überstimmenggf. mit BehördegelöschtMitteilung mit BegründungfreigegebenWiderspruch 14 TageUploader mit Kontoinformiert bei Verbergen und Entscheidungnicht bei Kinder-VerdachtAblauf des MeldeverfahrensEine Meldung wird abgeschickt und muss innerhalb von 24 Stunden per E-Mail bestätigt werden; sonst verfällt sie. Meldungen von angemeldeten Mitgliedern des Albums, vom Album-Admin und bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern gelten sofort. Mit dem Eingang wird der Inhalt verborgen und nach dem Grund eingeordnet. Persönlich: Der Album-Admin entscheidet innerhalb von 7 Tage (Erinnerung nach 5 Tagen) über Löschen oder Freigeben; ist die Frist abgelaufen, entscheidet der Betreiber. Gegen eine Freigabe ist 14 Tage lang Widerspruch möglich, dann entscheidet der Betreiber. Schwerwiegend: Der Betreiber wird sofort informiert; freigeben kann nur der Betreiber. Verdacht auf Missbrauch von Kindern: sofort verborgen, nur der Betreiber entscheidet, gegebenenfalls mit einer Behörde. Der Betreiber kann jede Entscheidung überstimmen. Wird das Album mit offenem schwerwiegendem Vorgang gelöscht, kommt das Original in die Beweissicherung und der Vorgang geht an den Betreiber.MeldenGrund und E-MailE-Mail bestätigeninnerhalb von 24 Stundennicht bestätigt: Meldung verfälltInhalt verborgenEingangsbestätigungsofort ohne Bestätigung: Mitglieder,Kinder-Verdacht, Album-AdminEinordnung nach dem GrundpersönlichAlbum-Admin prüft, 7 TageErinnerung nach 5 TagenAlbum-Admin entscheidetlöschen oder freigebenWiderspruch gegen Freigabe: 14 TageFrist abgelaufen: Betreiberschwerwiegendsofort an den BetreiberFreigabe nur mit BetreiberVerdacht aufMissbrauch von Kindernsofort, nur BetreiberBetreiber entscheidetkann jede Entscheidung überstimmenggf. mit BehördeAlbum gelöscht (Vorgang offen)persönlich: Vorgang endet mit dem Albumschwerwiegend: Beweissicherung,Vorgang geht an den BetreiberUploader mit Kontoinformiert bei Verbergen und Entscheidungnicht bei Kinder-Verdacht

Schritt für Schritt

  1. Melden. In der Bildansicht eines Albums gibt es „Inhalt melden“. Du wählst einen Grund, kannst einen kurzen Text schreiben (höchstens 1000 Zeichen) und gibst deine E-Mail-Adresse an; bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern ist sie freiwillig. Du versicherst, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
  2. E-Mail-Adresse bestätigen. Du bekommst eine E-Mail mit einem Link. Bestätigst du ihn innerhalb von 24 Stunden, ist die Meldung eingegangen. Bestätigst du ihn nicht, verfällt die Meldung und wird vollständig gelöscht.
  3. Eingang. Mit dem Eingang wird der Inhalt für die Gäste des Albums verborgen und als „gemeldet“ gekennzeichnet. Erst jetzt bekommt der Vorgang eine Bearbeitungsnummer im Format M-JJJJ-NNNN (zum Beispiel M-2026-0001); die Bestätigungsmail enthält deshalb noch keine Nummer. Ausnahme: Bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern ist der Vorgang schon beim Absenden angelegt, dann nennt auch die Bestätigungsmail die Nummer. Du erhältst eine Eingangsbestätigung mit der Nummer, und jede weitere Nachricht nennt sie.
  4. Sofort ohne Bestätigung. Ohne Bestätigungslink und sofort verborgen werden Meldungen von angemeldeten Mitgliedern des Albums (die Adresse ihres Kontos gilt als bestätigt), Meldungen wegen Verdacht auf Missbrauch von Kindern (auch ohne E-Mail-Adresse) und Meldungen durch den Album-Admin. Der Album-Admin kann schwerwiegende Fälle über „An Betreiber melden“ direkt an uns geben, statt den Inhalt selbst zu löschen; so bleiben Beweise erhalten.
  5. Persönliche Gründe. Zuerst entscheidet der Album-Admin, denn er kennt die Feier und die Gäste. Er hat dafür 7 Tage Zeit und wird nach 5 Tagen erinnert. Er löscht den Inhalt oder gibt ihn wieder frei, jeweils mit einer kurzen Begründung. Entscheidet er nicht rechtzeitig, geht der Vorgang an uns als Betreiber; der Inhalt bleibt so lange verborgen. Hat der Album-Admin den Inhalt selbst hochgeladen, entscheidet er nicht selbst.
  6. Widerspruch. Gibt der Album-Admin einen aus persönlichen Gründen gemeldeten Inhalt wieder frei, kannst du als meldende Person innerhalb von 14 Tage über den Link in der Mitteilung widersprechen. Der Inhalt wird dann wieder verborgen, und wir entscheiden. Gegen eine Entscheidung des Betreibers gibt es diesen Widerspruch nicht.
  7. Schwerwiegende Gründe. Wir werden sofort informiert. Der Album-Admin darf den Inhalt löschen, aber nicht selbst freigeben; eine Freigabe kann er nur bei uns beantragen.
  8. Verdacht auf Missbrauch von Kindern. Der Inhalt wird sofort verborgen und ist für niemanden mehr abrufbar außer für uns. Nur wir entscheiden und löschen. Wo nötig, informieren wir die zuständigen Stellen (Polizei, Bundeskriminalamt, jugendschutz.net). Die hochladende Person wird nicht benachrichtigt.
  9. Entscheidung des Betreibers. Wir können jede Entscheidung treffen und jede Entscheidung des Album-Admins überstimmen: löschen, wieder freigeben oder verborgen lassen, immer mit Begründung.
  10. Album wird gelöscht. Wird ein Album gelöscht, solange ein Vorgang offen ist, endet ein Vorgang mit persönlichem Grund mit dem Album. Bei einem schwerwiegenden Grund kopieren wir das Original vorher in eine Beweissicherung außerhalb des Albums, und der Vorgang geht an uns. Ist eine Behörde eingeschaltet, löschen wir erst nach deren Freigabe.

Hinweis: Ein Foto oder Video, das jemand vor dem Verbergen bereits angesehen hat, kann im Browser dieser Person noch bis zu einer Stunde zwischengespeichert bleiben.

Fristen

WasFrist
E-Mail-Adresse bestätigen24 Stunden, sonst verfällt die Meldung
Erinnerung an den Album-Adminnach 5 Tagen
Entscheidung durch den Album-Admin7 Tage, danach entscheidet der Betreiber
Widerspruch gegen eine Freigabe14 Tage
Sammel-Mail an den Betreiber (Frist abgelaufen, Widerspruch, Freigabe-Antrag)täglich ab 7 Uhr
E-Mail-Adresse der meldenden Person6 Monate nach Abschluss gelöscht
Verpixeltes Vorschaubild6 Monate nach Abschluss gelöscht
Dokumentation des Vorgangs3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde; solange der Inhalt noch verborgen existiert, bleibt der Vorgang bestehen

Wer sieht was, wer erfährt was

RolleSiehtWird benachrichtigt
Meldende Persondie eigene Meldung und die BearbeitungsnummerBestätigungslink, Eingangsbestätigung, Entscheidung mit Begründung (bei einer Freigabe durch den Album-Admin aus persönlichen Gründen mit Widerspruchslink)
Hochladende Person (Uploader)nie den Text der Meldung und nicht, wer gemeldet hatmit Konto: beim Verbergen und bei der Entscheidung, jeweils mit Nummer und Einordnung (Art. 17 DSA); widersprechen kann sie per Antwort an den Betreiber. Keine Nachricht bei anonym hochgeladenen Inhalten und bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern
Album-AdminGrund, Text, Zeitpunkt, Nummer und Frist, nicht die E-Mail-Adresse; bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern nur Nummer und ZeitpunktE-Mail und Push bei neuer Meldung, Erinnerung, Abgabe an den Betreiber und Entscheidung des Betreibers; nicht bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern
Betreiberden ganzen Vorgang einschließlich der E-Mail-Adresse der meldenden Personsofort bei schwerwiegenden Gründen, Verdacht auf Missbrauch von Kindern und vielen Meldungen von einer Adresse; sonst in der täglichen Sammel-Mail. Persönliche Meldungen, die noch beim Album-Admin liegen, sieht er nur in der Verwaltung

Die E-Mail-Adresse der meldenden Person sieht nur der Betreiber.

Gründe und Einordnung

GrundEinordnung
Ich bin auf dem Bild/Video und möchte das nichtpersönlich
Unpassend oder peinlichpersönlich
Sonstigespersönlich
Nacktheit oder sexuelle Inhalteschwerwiegend
Gewalt, Hass oder Beleidigungschwerwiegend
Fremdes oder urheberrechtlich geschütztes Bildschwerwiegend
Verdacht auf eine Straftatschwerwiegend
Verdacht auf Missbrauch von Kindernschwerwiegend, Sonderfall Kinder

Schutz vor Missbrauch des Meldeknopfs

Je bestätigter E-Mail-Adresse (bei Mitgliedern je Konto) und Album verbergen wir höchstens 5 Meldungen innerhalb eines Tages automatisch. Weitere Meldungen nehmen wir an, verbergen den Inhalt aber nicht automatisch; sie gehen an uns zur Prüfung. Das gilt nicht bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern: Diese Inhalte verbergen wir immer sofort. Zusätzlich begrenzen wir die Zahl der Meldungen je Internetanschluss.

Ohne Zugang zum Album

Wer keinen Zugang zum Album hat, aber etwa selbst auf einem Foto zu sehen ist, meldet sich per E-Mail bei uns: info@bilderregen.de. Bitte nenne den Album-Link und beschreibe den Inhalt. Wir legen die Meldung dann selbst an; sie läuft durch dasselbe Verfahren.

Kontakt für Behörden

Behörden erreichen uns unter info@bilderregen.de (Sprache: Deutsch). Wir halten zu jedem Vorgang fest, wann wir eine Behörde informiert haben, welche Stelle und unter welchem Aktenzeichen. Ist eine Behörde eingeschaltet, löschen wir gesicherte Originale erst nach deren Freigabe.

Dokumentation

Zu jedem Vorgang halten wir fest: Bearbeitungsnummer, Album und Ordner, Angaben zur Datei (Name, Größe, Typ, Zeitpunkt des Hochladens, hochladende Person oder „anonym“), einen Prüfwert der Originaldatei (SHA-256), alle Meldungen mit Grund, Text und Zeitpunkten, jede Entscheidung mit Begründung sowie die versendeten Nachrichten. Außer bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern speichern wir ein stark verpixeltes Vorschaubild. Die Dokumentation bleibt bestehen, wenn Inhalt, Album oder Konto gelöscht werden, und wird nach den oben genannten Fristen gelöscht. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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