So funktioniert das Meldeverfahren
Wer in einem Album von BilderRegen ein Foto oder Video sieht, das nicht dorthin gehört, kann es melden. Hier steht, was danach passiert, wer entscheidet, welche Fristen gelten und wer was erfährt. Die Beschreibung richtet sich an Gäste, Album-Admins, hochladende Personen und Behörden.
Stand: 26.10.2026 · Kontakt für Behörden: info@bilderregen.de
Ablauf
Schritt für Schritt
- Melden. In der Bildansicht eines Albums gibt es „Inhalt melden“. Du wählst einen Grund, kannst einen kurzen Text schreiben (höchstens 1000 Zeichen) und gibst deine E-Mail-Adresse an; bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern ist sie freiwillig. Du versicherst, dass deine Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
- E-Mail-Adresse bestätigen. Du bekommst eine E-Mail mit einem Link. Bestätigst du ihn innerhalb von 24 Stunden, ist die Meldung eingegangen. Bestätigst du ihn nicht, verfällt die Meldung und wird vollständig gelöscht.
- Eingang. Mit dem Eingang wird der Inhalt für die Gäste des Albums verborgen und als „gemeldet“ gekennzeichnet. Erst jetzt bekommt der Vorgang eine Bearbeitungsnummer im Format M-JJJJ-NNNN (zum Beispiel M-2026-0001); die Bestätigungsmail enthält deshalb noch keine Nummer. Ausnahme: Bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern ist der Vorgang schon beim Absenden angelegt, dann nennt auch die Bestätigungsmail die Nummer. Du erhältst eine Eingangsbestätigung mit der Nummer, und jede weitere Nachricht nennt sie.
- Sofort ohne Bestätigung. Ohne Bestätigungslink und sofort verborgen werden Meldungen von angemeldeten Mitgliedern des Albums (die Adresse ihres Kontos gilt als bestätigt), Meldungen wegen Verdacht auf Missbrauch von Kindern (auch ohne E-Mail-Adresse) und Meldungen durch den Album-Admin. Der Album-Admin kann schwerwiegende Fälle über „An Betreiber melden“ direkt an uns geben, statt den Inhalt selbst zu löschen; so bleiben Beweise erhalten.
- Persönliche Gründe. Zuerst entscheidet der Album-Admin, denn er kennt die Feier und die Gäste. Er hat dafür 7 Tage Zeit und wird nach 5 Tagen erinnert. Er löscht den Inhalt oder gibt ihn wieder frei, jeweils mit einer kurzen Begründung. Entscheidet er nicht rechtzeitig, geht der Vorgang an uns als Betreiber; der Inhalt bleibt so lange verborgen. Hat der Album-Admin den Inhalt selbst hochgeladen, entscheidet er nicht selbst.
- Widerspruch. Gibt der Album-Admin einen aus persönlichen Gründen gemeldeten Inhalt wieder frei, kannst du als meldende Person innerhalb von 14 Tage über den Link in der Mitteilung widersprechen. Der Inhalt wird dann wieder verborgen, und wir entscheiden. Gegen eine Entscheidung des Betreibers gibt es diesen Widerspruch nicht.
- Schwerwiegende Gründe. Wir werden sofort informiert. Der Album-Admin darf den Inhalt löschen, aber nicht selbst freigeben; eine Freigabe kann er nur bei uns beantragen.
- Verdacht auf Missbrauch von Kindern. Der Inhalt wird sofort verborgen und ist für niemanden mehr abrufbar außer für uns. Nur wir entscheiden und löschen. Wo nötig, informieren wir die zuständigen Stellen (Polizei, Bundeskriminalamt, jugendschutz.net). Die hochladende Person wird nicht benachrichtigt.
- Entscheidung des Betreibers. Wir können jede Entscheidung treffen und jede Entscheidung des Album-Admins überstimmen: löschen, wieder freigeben oder verborgen lassen, immer mit Begründung.
- Album wird gelöscht. Wird ein Album gelöscht, solange ein Vorgang offen ist, endet ein Vorgang mit persönlichem Grund mit dem Album. Bei einem schwerwiegenden Grund kopieren wir das Original vorher in eine Beweissicherung außerhalb des Albums, und der Vorgang geht an uns. Ist eine Behörde eingeschaltet, löschen wir erst nach deren Freigabe.
Hinweis: Ein Foto oder Video, das jemand vor dem Verbergen bereits angesehen hat, kann im Browser dieser Person noch bis zu einer Stunde zwischengespeichert bleiben.
Fristen
| Was | Frist |
|---|---|
| E-Mail-Adresse bestätigen | 24 Stunden, sonst verfällt die Meldung |
| Erinnerung an den Album-Admin | nach 5 Tagen |
| Entscheidung durch den Album-Admin | 7 Tage, danach entscheidet der Betreiber |
| Widerspruch gegen eine Freigabe | 14 Tage |
| Sammel-Mail an den Betreiber (Frist abgelaufen, Widerspruch, Freigabe-Antrag) | täglich ab 7 Uhr |
| E-Mail-Adresse der meldenden Person | 6 Monate nach Abschluss gelöscht |
| Verpixeltes Vorschaubild | 6 Monate nach Abschluss gelöscht |
| Dokumentation des Vorgangs | 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde; solange der Inhalt noch verborgen existiert, bleibt der Vorgang bestehen |
Wer sieht was, wer erfährt was
| Rolle | Sieht | Wird benachrichtigt |
|---|---|---|
| Meldende Person | die eigene Meldung und die Bearbeitungsnummer | Bestätigungslink, Eingangsbestätigung, Entscheidung mit Begründung (bei einer Freigabe durch den Album-Admin aus persönlichen Gründen mit Widerspruchslink) |
| Hochladende Person (Uploader) | nie den Text der Meldung und nicht, wer gemeldet hat | mit Konto: beim Verbergen und bei der Entscheidung, jeweils mit Nummer und Einordnung (Art. 17 DSA); widersprechen kann sie per Antwort an den Betreiber. Keine Nachricht bei anonym hochgeladenen Inhalten und bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern |
| Album-Admin | Grund, Text, Zeitpunkt, Nummer und Frist, nicht die E-Mail-Adresse; bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern nur Nummer und Zeitpunkt | E-Mail und Push bei neuer Meldung, Erinnerung, Abgabe an den Betreiber und Entscheidung des Betreibers; nicht bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern |
| Betreiber | den ganzen Vorgang einschließlich der E-Mail-Adresse der meldenden Person | sofort bei schwerwiegenden Gründen, Verdacht auf Missbrauch von Kindern und vielen Meldungen von einer Adresse; sonst in der täglichen Sammel-Mail. Persönliche Meldungen, die noch beim Album-Admin liegen, sieht er nur in der Verwaltung |
Die E-Mail-Adresse der meldenden Person sieht nur der Betreiber.
Gründe und Einordnung
| Grund | Einordnung |
|---|---|
| Ich bin auf dem Bild/Video und möchte das nicht | persönlich |
| Unpassend oder peinlich | persönlich |
| Sonstiges | persönlich |
| Nacktheit oder sexuelle Inhalte | schwerwiegend |
| Gewalt, Hass oder Beleidigung | schwerwiegend |
| Fremdes oder urheberrechtlich geschütztes Bild | schwerwiegend |
| Verdacht auf eine Straftat | schwerwiegend |
| Verdacht auf Missbrauch von Kindern | schwerwiegend, Sonderfall Kinder |
Schutz vor Missbrauch des Meldeknopfs
Je bestätigter E-Mail-Adresse (bei Mitgliedern je Konto) und Album verbergen wir höchstens 5 Meldungen innerhalb eines Tages automatisch. Weitere Meldungen nehmen wir an, verbergen den Inhalt aber nicht automatisch; sie gehen an uns zur Prüfung. Das gilt nicht bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern: Diese Inhalte verbergen wir immer sofort. Zusätzlich begrenzen wir die Zahl der Meldungen je Internetanschluss.
Ohne Zugang zum Album
Wer keinen Zugang zum Album hat, aber etwa selbst auf einem Foto zu sehen ist, meldet sich per E-Mail bei uns: info@bilderregen.de. Bitte nenne den Album-Link und beschreibe den Inhalt. Wir legen die Meldung dann selbst an; sie läuft durch dasselbe Verfahren.
Kontakt für Behörden
Behörden erreichen uns unter info@bilderregen.de (Sprache: Deutsch). Wir halten zu jedem Vorgang fest, wann wir eine Behörde informiert haben, welche Stelle und unter welchem Aktenzeichen. Ist eine Behörde eingeschaltet, löschen wir gesicherte Originale erst nach deren Freigabe.
Dokumentation
Zu jedem Vorgang halten wir fest: Bearbeitungsnummer, Album und Ordner, Angaben zur Datei (Name, Größe, Typ, Zeitpunkt des Hochladens, hochladende Person oder „anonym“), einen Prüfwert der Originaldatei (SHA-256), alle Meldungen mit Grund, Text und Zeitpunkten, jede Entscheidung mit Begründung sowie die versendeten Nachrichten. Außer bei Verdacht auf Missbrauch von Kindern speichern wir ein stark verpixeltes Vorschaubild. Die Dokumentation bleibt bestehen, wenn Inhalt, Album oder Konto gelöscht werden, und wird nach den oben genannten Fristen gelöscht. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.